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Regelungen zum Fotografieren und Filmen
auf dem Gelände der EFSFT

 

Fotografiererlaubnis für Hobbyfotografen und -filmer

Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind zu den Öffnungszeiten und bei den Veranstaltungen der EFSFT in den der Öffentlichkeit zugänglichen Bereichen ohne Genehmigung bzw. Legitimation gestattet. Die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer darf durch die Aufnahmen nicht gefährdet werden. Der Einsatz von Scheinwerfern und Blitzanlagen ist nur zu besonders ausgeschriebenen Veransatltungen erlaubt.

Aufnahmen von Hobbyfotografen für private Zwecke sind auch dann ohne besondere Genehmigung bzw. Legitimation gestattet, wenn diese Fotos (nicht berufsmäßig) Eisenbahnfach- und Hobbyzeitschriften gegen das von den Verlagen üblicherweise gezahlte Honorar zur Veröffentlichung in diesen Magazinen (nicht zu Werbezwecken) zur Verfügung gestellt werden.

Diese Regelung gilt auch für Foto- und Videoaufnahmen von Hobbyfotografen und -filmern, die ihre Aufnahmen nicht kommerziell auf eigener Homepage ins Internet einstellen.

Für Hobbyfoto- und Filmaufnahmen vom Führerstand der Triebfahrzeuge ist eine Mitfahrgenehmigung erforderlich.

Der Aufenthalt im Gleisbereich ist nicht bzw. nur in freigegebenen Bereichen gestattet.

Das Recht am eigenen Bild bleibt unberührt.

 

Fotografiererlaubnis für kommerzielle Zwecke

Für kommerzielle Zwecke (z. B. Bildagenturen, Filmstudios, Werbung, Ansichtskarten, Verkaufs-Videos) wird die Erhebung einer Gebühr vereinbart. Die gewerbliche Benutzung ist nur nach vorheriger Genehmigung durch die EFSFT gestattet.

 

Fotografiererlaubnis für journalistische Zwecke

Bei Fotos für journalistische Zwecke wird keine Gebühr erhoben.